
Höhere Abzüge bei der Säule 3a ab 2027
Ab dem 1. Januar 2027 gelten für die Säule 3a neue Höchstbeträge.
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Ab dem 1. Januar 2027 gelten für die Säule 3a neue Höchstbeträge.

Die Individualbesteuerung soll 2032 in Kraft treten. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. August 2026 beschlossen. Mit dem Entscheid gewährt er den Kantonen die längstmögliche Frist für die Umsetzung.

Grundsätzlich gilt, wer weniger als 2500 Franken im Jahr verdient, unterliegt der AHV-Beitragspflicht nicht. Zum Schutz von Personen mit geringem Lohn und kurzen Arbeitszeiten gibt es in bestimmten Branchen Ausnahmen. Neu wird dieser Schutz auf weitere Bereiche.

Der Bundesrat hat beschlossen:
Ab dem Steuerjahr 2029 muss der Eigenmietwert auf selbstgenutztem Wohneigentum nicht mehr versteuert werden. Die Forderung der Gebirgskantone nach einer Abschaffung nicht vor 2030 wird damit nicht erfüllt. Ein halbes Jahr nach dem deutlichen Ja an der Urne schafft die Landesregierung nun Klarheit über die Inkraftsetzung der Reform der Wohneigentumsbesteuerung.

Die Teuerung seit dem letzten Aus gleich der kalten Progression im Jahr 2024 beträgt 1,31 Prozent. Deshalb passt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Tarife und