Wie die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) mitteilt, steigt der maximal zulässige Abzug für Personen mit Anschluss an eine Pensionskasse von bisher 7258 auf 7373 Franken pro Jahr. Damit erhöht sich der Betrag um 115 Franken.
Für Erwerbstätige ohne 2. Säule wird der maximale jährliche Abzug ebenfalls angehoben. Neu können bis zu 36’864 Franken in die gebundene Selbstvorsorge eingezahlt und steuerlich abgezogen werden. Bisher lag die Obergrenze bei 36’288 Franken. Dies entspricht einer Erhöhung um 576 Franken.
Die ESTV hat die neuen Höchstbeträge sowie die geltenden Zinssätze der direkten Bundessteuer in einer entsprechenden Übersicht veröffentlicht.
Auch bei der AHV kommt es zu einer Anpassung: Der Bundesrat hat die Minimalrente um 20 Franken erhöht. Ab dem 1. Januar 2027 beträgt die minimale AHV-Rente somit 1280 Franken pro Monat.