Weihnachtsferien: Freitag, 22.12.2023 bis Dienstag, 02.01.2024

Wir wünschen frohe Festtage und ein glückliches neues Jahr!

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Hier finden Sie jeweils die aktuellen Grenzbeiträge

Grenzbeträge 2022

jährlich
AHV (Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge)
Minimale Altersrente CHF 14'340.-
Maximale Altersrente CHF 28'680.-
Maximale Ehepaar-Rente CHF 43'020.-
BVG (obligatorische berufliche Vorsorge)
Maximal versicherbarer Lohn CHF 84'040.-
Obligatorisch versichert ab CHF 21'510.-
Koordinationsabzug CHF 25'095.-
Maximal versicherter Lohn CHF 60'945
Minimal versicherter Lohn CHF 3'585.-
UVG (Unfallversicherung)
Maximal versicherbarer Lohn CHF 148'200.-
Säule 3a (gebundene Vorsorge)
Es können maximal folgende Beträge einbezahlt und vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden:
Erwerbstätige mit Pensionskasse CHF 6’883.-
Erwerbstätige ohne Pensionskasse 20% des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 34'416.-
ALV (Arbeitslosenversicherung)
Maximal versicherter Lohn CHF 148'200.-
Hauptformular CHF 100.00
Berufsauslagen Einverdiener CHF 20.00
Berufsauslagen Doppelverdiener CHF 40.00
Verrechnungsantrag inkl. 5 Konten CHF 50.00
Verrechnungsantrag mit Wertschriften und Aktien CHF CHF 80.00
Spezielle Situationen nach Aufwand
Um Ihnen die Suche nach den Ihren Steuerunterlagen zu vereinfachen erhalten Sie hier eine kleine Hilfestellung von uns.

Grenzbeträge

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