Weihnachtsferien: Freitag, 22.12.2023 bis Dienstag, 02.01.2024

Wir wünschen frohe Festtage und ein glückliches neues Jahr!

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Themen und Informationen aus dem Treuhandbereich

Gut zu wissen!

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AHV-Änderung ab 2026

Grundsätzlich gilt, wer weniger als 2500 Franken im Jahr verdient, unterliegt der AHV-Beitragspflicht nicht. Zum Schutz von Personen mit geringem Lohn und kurzen Arbeitszeiten gibt es in bestimmten Branchen Ausnahmen. Neu wird dieser Schutz auf weitere Bereiche.

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Ab 2029 muss der Eigenmietwert nicht mehr versteuert werden

Der Bundesrat hat beschlossen:

Ab dem Steuerjahr 2029 muss der Eigenmietwert auf selbstgenutztem Wohneigentum nicht mehr versteuert werden. Die Forderung der Gebirgskantone nach einer Abschaffung nicht vor 2030 wird damit nicht erfüllt. Ein halbes Jahr nach dem deutlichen Ja an der Urne schafft die Landesregierung nun Klarheit über die Inkraftsetzung der Reform der Wohneigentumsbesteuerung.

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