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Reform AHV 21 tritt am 1.1.2024 in Kraft – Vernehmlassung zu Verordnungsänderungen

Ab dem 1. Januar 2024 tritt die wegweisende Reform AHV 21 in der Schweiz in Kraft. Der Bundesrat hat das Datum offiziell festgelegt und parallel dazu eine Vernehmlassung zu den Verordnungsänderungen eingeleitet. Die Reform bringt nicht nur eine Erhöhung der Mehrwertsteuersätze mit sich, sondern auch bedeutende Anpassungen im Rentenalter, spezielle Kompensationsmassnahmen für Frauen und neue Regelungen zum flexiblen Altersrücktritt. Erfahre, wie diese entscheidenden Veränderungen das Schweizer Rentensystem prägen werden.

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-92108.html

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