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Kein Steuerprivileg für Elektro-Geschäftsfahrzeuge

Ein Postulat der Nationalratskommission für Umwelt, Raumplanung und Energie hatte gefordert, eine reduzierte Besteuerung der privaten Nutzung für Inhaber von Geschäftsfahrzeugen mit null Gramm CO2 -Ausstoss zu prüfen. Der nun vom Bundesrat verabschiedete Bericht kommt zum Schluss, dass eine reduzierte Besteuerung nichts bewirkt. Ihr Einfluss auf den Investitionsentscheid von Unternehmen bei der Beschaffung von Geschäftsfahrzeugen sei zu gering. Die aktuelle Pauschale für die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen wird in Prozenten des Kaufpreises errechnet. Sie gilt für Elektrofahrzeuge wie für Fahrzeuge mit herkömmlichem Antrieb. Die Pauschale ist einfach zu handhaben und führt – unabhängig vom Fahrverhalten – zu einer jährlich gleichbleibenden Besteuerung.

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https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-91856.html

Langhart & Partner Treuhand AG: Steuertipps 2021