Mit dem neuen Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) führt die Schweiz ein zentrales Transparenzregister ein.
Ziel dieser gesetzlichen Neuerung ist es, die Eigentums- und Kontrollverhältnisse von Unternehmen transparenter zu gestalten und die Bekämpfung der Geldwäscherei zu stärken.
Von den neuen Bestimmungen sind insbesondere Aktiengesellschaften und GmbHs betroffen. Diese sind grundsätzlich verpflichtet, ihre wirtschaftlich berechtigten Personen zu identifizieren und die entsprechenden Angaben an das Transparenzregister zu melden.