Weihnachtsferien: Freitag, 22.12.2023 bis Dienstag, 02.01.2024

Wir wünschen frohe Festtage und ein glückliches neues Jahr!

AHV-Änderung ab 2026

Grundsätzlich gilt, wer weniger als 2500 Franken im Jahr verdient, unterliegt der AHV-Beitragspflicht nicht. Zum Schutz von Personen mit geringem Lohn und kurzen Arbeitszeiten gibt es in bestimmten Branchen Ausnahmen. So gilt für Beschäftigte in Privathaushalten, im Kulturbereich (Tanz, Theater, Orchester) und in der Medienbranche (Radio, Fernsehen) eine Beitragspflicht ab dem ersten Franken.

Neu wird dieser Schutz auf vier weitere Bereiche ausgedehnt:

Chöre, Museen, Designunternehmen sowie elektronische Medien und Printmedien. Wer also gelegentlich in einem Chor singt oder für ein Medium schreibt, zahlt künftig in die AHV ein, auch wenn der Lohn gering ist.

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