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Gesetzesrevision Betreibung auf Konkurs

Ab dem 1. Januar 2025 ist im Schweizer Betreibungsrecht eine wesentliche Änderung in Kraft getreten. Die bisherige Möglichkeit, Steuern und Abgaben ausschliesslich über die Betreibung auf Pfändung einzuziehen, wird aufgehoben. Stattdessen wird nun die Betreibung auf Konkurs für alle im Handelsregister eingetragenen Schuldner eingeführt. Somit werden ab 2025 eingeleitete Betreibungen auf Konkursverfahren fortgesetzt. Diese Änderung betrifft alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen und Einzelpersonen. Die Anpassung im Gesetz soll zu einer effizienteren Durchsetzung von Forderungen führen.

Quelle: Kantonales Steueramt Zürich 

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