Der Bundesrat hat beschlossen:
Ab dem Steuerjahr 2029 muss der Eigenmietwert auf selbstgenutztem Wohneigentum nicht mehr versteuert werden. Die Forderung der Gebirgskantone nach einer Abschaffung nicht vor 2030 wird damit nicht erfüllt. Ein halbes Jahr nach dem deutlichen Ja an der Urne schafft die Landesregierung nun Klarheit über die Inkraftsetzung der Reform der Wohneigentumsbesteuerung.